Teilnahmebedingungen des Gondula Awards für wahre Kinderhelden 2025
1. Veranstalter und Geltungsbereich
Der Kinderschutzpreis „Gondula Award für wahre Kinderhelden“ wird vom Verein Kinderschutz Lausitz e.V., Parzellenstraße 95, 03046 Cottbus, veranstaltet. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in der Region Lausitz tätig sind oder dort Projekte umsetzen möchten.
Bewerbungen müssen sich auf Projekte konzentrieren, die sich dem Kampf gegen Gewalt und Armut, der Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen widmen. Dazu zählt auch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie palliative Maßnahmen.
Vereine, die im Vorjahr zu den Top 3 Platzierten gehörten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Verwendung des Preisgeldes
Das Preisgeld wird gemäß der Satzung des Vereins Kinderschutz Lausitz e.V. (Link) ausgeschüttet und muss für den im Bewerbungsprojekt angegebenen Zweck verwendet werden.
4. Ausschluss von Teilnehmern
Der Verein Kinderschutz Lausitz e.V. behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen. Dies dient insbesondere dem Schutz vor extremistischen oder unseriösen Bewerbungen. Der Ausschluss erfolgt ohne Ungleichbehandlung und wird durch den Vorstand entschieden.
5. Einsendeschluss
Der Einsendeschluss für Bewerbungen bzw. Vorschläge ist der 25.07.2025.
6. Ermittlung der Nominierten und Gewinner
a) Auswahl der Nominierten
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine Vorab-Jury aus allen Bewerbungen fünf finale Nominierte aus.
Die Vorab-Jury setzt sich aus folgenden fünf Personen zusammen:
- Dr. Sebastian Merbold und Anke Wingrich vom Verein Kinderschutz Lausitz e.V.
- Prof. Dr. Alexandra Retkowski (Lehrstuhl Soziale Arbeit an der B-TU Cottbus-Senftenberg)
- Ein Vertreter der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam
- Nicola Streifler (Vorsitzende Klinikclowns vom Lachen hilft e.V., Gewinner Gondula Award 2024)
b) Öffentliche Abstimmung der Gewinner
Die Gewinner werden mittels einer öffentlichen Online-Abstimmung über das Tool StrawPoll.com ermittelt. Die Zeitdauer der Abstimmung geht bis zum 2. November 2025 um 23:59 Uhr und startet ca. 3 - 4 Wochen vorher. Die Bekanntgabe wird auf der Preisverleihung im Rahmen des 35. Filmfestival Cottbus am 3. November 2025 erfolgen.
Die Höhe der möglichen Gewinne ergibt sich aus einer Spendensammlung und wird regelmäßig auf der Website www.Gondula.com bzw. www.ArtSchueler.com aktualisiert.
Die Preisverleihung findet im Rahmen des 35. FilmFestival Cottbus am 3. November 2025 statt.
7. Videoproduktion als Voraussetzung
Die Teilnahme am Gondula Award erfordert die verpflichtende Mitwirkung der Nominierten an der Produktion eines Bewerbervideos.
Da der Preis die Kinderschutzarbeit sichtbar machen soll, erstellt der Verein Kinderschutz Lausitz e.V. in Zusammenarbeit mit den Nominierten professionelle Bewerbervideos. Die Teilnehmenden müssen bereit sein, aktiv mitzuwirken und die notwendigen Inhalte bereitzustellen.
Das Video wird folgende Inhalte umfassen:
- Eine kurze Interviewszene, in der Sie Ihre Arbeit vorstellen und erklären, wofür Sie eine Förderung benötigen
- Einblicke in Ihren Arbeitsalltag im Kinderschutz
Kinder müssen dabei nicht direkt mit Gesicht gefilmt werden. Der Datenschutz hat oberste Priorität.
Die Produktion und der Schnitt erfolgen durch den Verein Kinderschutz Lausitz e.V.. Das finale Video wird vor Veröffentlichung mit den Nominierten abgestimmt. Die Zusammenarbeit bei der Videoproduktion ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme.
Bei Fragen oder besonderen Wünschen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
8. Urheberschaft
Urheber des Gondula Awards für wahre Kinderhelden ist der Verein Kinderschutz Lausitz e.V., Parzellenstraße 95, 03046 Cottbus.
9. Teilnahmeformular
Die Bewerbung ist ausschließlich über das auf der Website www.Gondula.com bzw. www.ArtSchueler.com bereitgestellte Teilnahmeformular möglich.
Es gilt die Datenschutzerklärung (Link). Ein Widerruf gegen die Datenschutzerklärung führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Verein Kinderschutz Lausitz e.V. behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die Teilnehmer werden über Änderungen rechtzeitig informiert.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(Teilnahmebedingungen in der Fassung vom 08.04.2025)