Teilnahmebedingungen des Gondula Awards für wahre Kinderhelden
1. Veranstalter und Geltungsbereich
Der Kinderschutzpreis "Gondula Award für wahre Kinderhelden" wird vom Verein Kinderschutz Lausitz e.V., Parzellenstraße 95, 03046 Cottbus, veranstaltet. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in der Region Lausitz wirken möchten. Bewerbungen müssen sich auf Projekte für die Region Lausitz konzentrieren, die sich dem Kampf gegen Gewalt und Armut sowie der Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen widmen oder in diesen bezeichneten Bereichen Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen umsetzen wollen. Dazu zählt auch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Bewerber, die im Vorjahr zu den TOP 3 Platzierten gehörten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Verwendung des Preisgeldes
Das Preisgeld, welches gemäß der Satzung des Vereins Kinderschutz Lausitz e.V. ausgeschüttet wird, muss für die im Bewerbungsprojekt angegebenen Zwecke verwendet werden.
4. Ausschluss von Teilnehmern
Der Verein Kinderschutz Lausitz e.V. behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen. Beim Ausschluss soll es zu keiner Ungleichbehandlung kommen. Es geht darum, uns vor extremistischen Bewerbungen und offensichtlichen unernsten Bewerbungen zu schützen, die ihrer Art nach nicht seriös sind. Darüber entscheidet der Vorstand.
5. Einsendeschluss
Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 10. September 2024.
6. Ermittlung der Gewinner
Die Gewinner werden mittels öffentlicher Online-Abstimmung durch ein Tool von StrawPoll.com ermittelt. Die Ausschüttung der Gewinne richtet sich vorrangig an die Platzierungen 1 - 3. Die Höhe der möglichen Gewinne ergibt sich aus einer Spendensammlung und wird regelmäßig auf der Website www.ArtSchueler.com aktualisiert. Die Zeitdauer der Abstimmung geht bis zum 3. November 2024 um 23:59 Uhr und startet ca. 3 - 4 Wochen vorher. Die Bekanntgabe wird auf der Preisverleihung im Rahmen des 34. Filmfestival Cottbus am 4. November 2024 erfolgen.
7. Wichtig: Produktion von Videoaufnahmen für Bewerbervideos
Der Gondula Award für wahre Kinderhelden funktioniert nur, indem wir die Vereine und Projekte auch vorstellen und die Gesichter dahinter zeigen. Deshalb ist die Einsendung von Videoaufnahmen wichtige Teilnahmevoraussetzung.
Das Videomaterial muss folgendes beinhalten:
- Kurze Interviewszene, in der Sie Ihre Arbeit erklären und sagen, wofür Sie gerne eine Förderung hätten bzw. brauchen
- Aufnahmen aus Ihrem Arbeitsalltag im Kinderschutz
Sie müssen Kinder nicht direkt mit Gesicht filmen. Uns ist es allen wichtig, den Datenschutz der Kinder zu wahren. Die Videos sollen dazu dienen, einen Einblick in Ihre Arbeit zu bekommen. Wie nah Sie die Öffentlichkeit heranlassen, bleibt Ihnen überlassen.
Die Videos müssen in einer Qualität von 1920 x 1080 Pixeln im Hochfornat aufgenommen werden. Im Anschluss an die Einsendung schneiden wir diese zu und stimmen das Ergebnis mit Ihnen ab. Falls Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
8. Urheberschaft
Urheber des Gondula Awards für wahre Kinderhelden ist der Verein Kinderschutz Lausitz e.V., Parzellenstraße 95, 03046 Cottbus.
9. Teilnahmeformular
Die Bewerbung ist ausschließlich über das auf der Website www.ArtSchueler.com bereitgestellte Teilnahmeformular möglich. Es gilt die Datenschutzerklärung (Link). Ein Widerruf gegen die Datenschutzerklärung zieht den Ausschluss vom Wettbewerb nach sich.
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Verein Kinderschutz Lausitz e.V. behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die Teilnehmer werden über Änderungen rechtzeitig informiert.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(Teilnahmebedingungen in der Fassung vom 05.09.2024).